Krebs und Beruf Teil II – Rehageld, Wiedereingliegerung

Immer noch arbeitsunfähig – wie geht es weiter? Eine Möglichkeit ist es, das Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes zu beantragen. Wenn es genehmigt wird, folgt eine jährliche ärztliche Begutachtung. Das bedeutet auch, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen – der Arbeitgeber zahlt nicht, sondern die PVA, aber die Stelle bleibt erhalten und die PatientInnen können, wenn sie sich stark genug fühlen, zurück kehren  + sie erhalten einen  Casemanager, der sich regelmäßig bei ihnen meldet.

Sollte Rehabilitationsgeld nicht bewilligt werden, ist es notwendig, sich nach Ablauf des Krankenstandes (von der KK ausgesteuert) selbständig bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) melden, um einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente (für Geborene nach 1964) bzw. Invaliditätsrente (für Geborene vor 1964) zu stellen.

Auf Arbeitslosengeld (AMS) haben PatientInnen Anspruch nach 52 Wochen langer Beschäftigung in den letzten 24 Monaten, für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Wenn Sie zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragen, reichen auch 28 Wochen (196 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 12 Monaten. Wenn PatientInnen noch nicht das 25. Lebensjahres erreicht haben – 26 Wochen in den letzten 12 Monaten beim ersten Ansuchen.

Eine sanfte Rückkehr zum Arbeitsplatz nach Krankheit ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) – IST nach mindestens 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit möglich, erfolgt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit:  Die Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür erforderlich.

WIETZ – KlientInnen bekommen anteiliges Gehalt (50 %) + Reintegrationsleistung der Krankenkasse in Höhe des erhöhten Krankengeldes (anteilig 60 % des Bruttogehaltes). Reduzierung der Arbeitszeit ist um mindestens 25 %, maximal 50 % der Wochenarbeitszeit (in der Regel 50 %) möglich. Überstunden sind während der WIETZ nicht möglich Dauer ist mindestens 1 Monat, maximal 6 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate möglich = maximal 9 Monate.

Zusätzlich ist bei oder nach einer Erkrankung zu empfehlen, die Unterstützung von Fit2work in Anspruch zu nehmen – es folgt eine medizinische und psychologische Untersuchung und es wird ein Reintegrationsplan (ÖZIF, Itworks) erstellt. fit2work begleitet Personen in ein weiteres Arbeitsleben und sucht Wege, um die Arbeitsfähigkeit zu fördern und zu erhalten.

Ganz wichtig! im Rahmen des fit2work bekommen KlientInnen 10 Stunden KLINISCH PSYCHOLOGISCHER BEHANDLUNG genehmigt. Diese können sie durch fit2work  u.a. auch im meiner Praxis absolvieren.

https://www.krebsreport.at/ ( 7.12.2025)

https://www.krebshilfe.net/ 7.12.2025)