Krebs und Beruf Teil I – Krankengeld und Gehalt

Soziale Dimensionen von Krebserkrankungen und die Folgen für das Berufsleben

Krebs verändert das Leben – für die PatientInnen bedeutet er oft „den Sturz aus der normalen Wirklichkeit“. Eine große Veränderung nicht nur medizinisch, sondern auch sozial: Einkommensverluste, Arbeitsplatzunsicherheit und psychische Belastungen sind häufige Folgen.

Ein ganz wesentlicher Bestandteil im Leben vieler KrebspatientInnen ist ihr Beruf. Berufstätig zu sein ist die Grundlage für finanzielle Sicherheit, bedeutetet einen Teil der eigenen Identität und verleiht dem Leben Sinn und Struktur. Ein Teil der PatientInnen ist dennoch gezwungen, für die Dauer der Therapie in den Krankenstand zu gehen, weil Ihre berufliche Tätigkeit zum Beispiel körperlich zu beanspruchend ist. Andere nehmen sich zunächst vor weiterzuarbeiten (nicht zuletzt auch aus Angst vor einer Kündigung) und laufen damit Gefahr, sich zu überfordern.

Zu Beginn 2023 lebten 2,3% der österreichischen Gesamtbevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren mit oder nach einer Krebsdiagnose (Prävalenz), dies sind insgesamt rund 140.000 Personen (59.448 Männer und 77.960 Frauen). Das bedeutet auch, dass etwas mehr als 40 % der neu diagnostizierten Personen sich in Ausbildung oder im Berufsleben befanden.

Da das Risiko, an Krebs zu erkranken, mit dem Alter deutlich ansteigt, betrifft der überwiegende Teil der Neuerkrankungen Menschen in höherem Alter. Dennoch zeigt die aktuelle Analyse des Österreichischen Krebsreport, dass durchschnittlich rund 15.100 Personen, die in einem Kalenderjahr eine Krebsdiagnose neu erhalten, zwischen 15 und 64 Jahre alt sind.

Gehalt und Krankengeld – Wie lange haben PatientInnen Anspruch?

 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 6 Wochen weiterhin 100 % des Gehalts , 2–15 Jahre: 8 Wochen, 16–25 Jahre: 10 Wochen, 26 Jahre: 12 Wochen

Danach haben PatientInnen noch 4 Wochen Anspruch auf je die Hälfte vom Arbeitgeber und die Hälfte von der Krankenkasse, d. h. 50 % des Gehalts und 50 % des Krankengeldes (50 % des Bruttogehalts).

Anschließend haben PatientInnen 26 bis 52 Wochen, maximal jedoch 78 Wochen nur noch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse = 60 % des Bruttogehalts, was mit einem weiteren finanziellen Verlust verbunden ist.

Quelle: https://www.krebsreport.at/ ( 7.12.2025) , https://www.krebshilfe.net/ 7.12.2025)

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